199 bemerken, dah es im Uebrigen für das Fürstenthum Lobenstein-Eberodorf bei der über diesen Gegenstand ergangnen besondern Verordnung vom 1. Juli 1841 — Gesetzsamm= lung für Lobenstein-Eberödorf Stück 31 Nr. 61 — auch fernerhin bewendet. Gera, am 17. September 1852. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschn eider. Schlick. 3) Bekanntmachung, die Errichtung eines Hauptsteueramtes in Riesa betr. (Wubl. Iim Amis= und Verordnungké. am 22. Sepibr. 1832.) Einem anher mitgetheilten Beschlusse des Königlich Saͤchsischen Finanzministerlums zu Dresden zufolge wird in dem Markiflecken Riesa an der Elbe im Hinblick auf die dort zusammenlaufenden Schienenwege der Leipzig-Dresdner und der Chemnitz-Rlesa-Ber- liner Eisenbahn, in Verbindung mit dem dort vorüberführenden Elbwege, ein Haupt- steueramt mit Niederlagsrecht vom 1. Oktober d. J. ab errichtet und mit demsel- ben zugleich das in Strehla bestehende Sächsische Elbzollamt verbunden werden: was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. Gera, den 13. September 1852. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlick.