205 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 136. 1) Verbot gegen den . sör. Promessen und Theilaktien für auswärtige Lotterien betr. Publ. Iim Amts= und Verordnungsbl. am 8. Septbr. 1832.) Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß namentlich auf dem platten Lande so- genannte Promessen oder Thetlaktlen zu auswärtigen Lotterien vielfach vertrieben werden. Da nun dergleichen Unternehmungen größtentheils auf Täuschung und Uebervor- tbeilungen beruhen und dadurch leichtgläubige, der Sache unkundige Personen irregefüh- ret und um ihr Geld gebracht werden, so wird zur Vermeidung solchen Unsugs in Ge- mäßheit höchster Entschießung Serenissimi der Vertrieb dieser Promessen oder Theilak- tien bei 10 Thaler Geld= oder verhälmißmäßiger Gefängnißstrafe hiermit verboten, und es werden zugleich die betreffenden Untersuchungs= und Polizeibehörden andurch angewie- sen, etwaige Kontraventionen auf das Strengste und Unnachsichtlichste zu bestrafen. Gera, am 26. August 1852. Fürstlich Reuß-Mlauische Regierung. von Bretschneider. Semmel. 2) Bekanntmachung, die hinsichtlich des Heimathswesens in den an der Uebereinkunft v. 15. Juli 1851 betheiligten Staaten bestehenden gesehlichen Bestimmungen betr. Nach den ergangenen verschledenen Bekanntmachungen haben si ch an der am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen in Nr. 114 der Gesepsammlung publizirten Ueber- Ausgegeben am 2. December 1852. r