224 Gebühren für gerichtliche und eingelne polizeillche Geschäfte. a) Für die Untersuchung der Hausthiere wegen Haupt= und anderer Gewährsfeh- ler, Verlehungen, Erkrankungen bei vermietheten Thieren, wenn sie zu Rechtsstreitigkeiten Anlaß geben. eines Pferdes — hlr. 20 Sgr. — Pf. zweler Pferde 1. — — drei und vier Pferde 1 . 10 mehr als vier Pferde, für jedes — 3 — eines Rindes —. 15 — „ zweier Rinder — . 22 6 dreier oder vier Rinder 1 —. — mehr als vier Ninder, für jedes — 5. —. eines Schaafes oder einer Ziege — 5. — zweier, dreier, vier Schaafe — 8 — mehr Schaase, für jedes — 1 3. eines Hundes — 8 — zweier Hunde —. 10 — dreier oder mehr Hunde, für jeden — . 2 6 ) Für die Untersuchung und Zergliederung todter Ha austhiere in y Fällen: eines Pferdes 1 Thlr. — Sr — P zweier Pferde 1 10 —- eines Rindes — 20 — zweier Rinder 1 — — - kleinen oder jungen Hausthieres — 10 — — 15 — * e) zur a Ausstellung eines einfachen Zeugnisses in zens Fällen: über Pferde und Rinder —. Tt. 5% Sor. — f. über kleine und junge Hausthiere — — 4) Für die Fertigung eines ausführlichen Fundscheins lnd Cutachtens in gerichtli- chen Fällen: über Pferde und Rinder * — ehl. —. n über kleine und junge Hausthiere 10 — #) Für die Taxation der Haushhiere in serichllihen dallen eines Pferdes — Thlr. 10 * — . zweier und dreier Pferde — 15 —