225 vier und mehr Pferde, für jedes — Thlr. 5 Sgr. — Mf eines Rindes .. 8 — zweier Rinder — 11 6 mebrerer, für jedes —. 3. 5 eineo kleinen oder jungen Hausthieres — 5 —- zweier dergl. — 8S — — mehrerer bis 12 Stuͤck, fuͤr jedes — „ 2 6 mehr als 12 Stück, im Ganzen 1. — 1) Für die Untersuchung des Schlachwiehes vor oder nach den Schlachten oder beides zu gleicher Zeit in polizeiwidrigen Fällen: eines Rindes — Thlr 10 eg. — Af. mehrerer Rinder, fuͤr jedes — eines kleinen oder jungen Schlachtthiers — - - in der Mehrzahl für jedes — 2 6 des ausgehauenen Fleisches undder Fleischwaaren— 10 — () Für Zeugnisse über Schlachtthiere, welche Krankheitshalber im Hause hechlac tet werden sollen: über Rinder — Thlr. 5 Sgr. — Vi. über kleine und junge Schlachthhiere — 2 6 1.) Für die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses über den vorhandenen Gesund— beitszusiand unter den Hausthieren einer Gegend im Inlande boer einer inländischen Hrerde auf Verlangen des Besitzers — Tblr. — Af. i) Für die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses über den vrshn Gesund- beitszustand ausländischer Hausthiere auf Verlangen des Besipers — Thlr. 10 Sgr. — Vi. ## □t