242 8. 11. Sämmtliche Steuerkontribuenten werden in einem alphabetischen Register mit ihren Steuerbeträgen nachgewiesen, die bei jedem Veränderungsfalle ebenfalls verändert und des- halb nicht laterirt, sondern nur summirt werden. Dieses alphabetische Register wird daher mit allen neuen Kontribuenten ergänzt, wogegen die abgegangenen darin gestrichen werden.