349 Beilage B. Ich schwöre hiermit, daß ich die Verfassung mit strenger Gewissenhaftigkeit halten und beachten, dem Landesfürsten treu und gehorsam sein, das mir übertragene, sowie je- des mir noch zu übertragende Amt, auch alle damit verbundenen Geschäfte nach meinem besten Wissen und Gewissen geseymäßig verwalten, insbesondere bei Ausübung des Rich- teramtes Jedem ohne Ansehen der Person gleiches Recht angedeihen und mich davon durch keinerlei Rücksicht abhalten lassen, auch mich in allen Beziehungen so verhalten will, wie es einem redlichen, ehrliebenden und treuen Staatsdiener zukommt; so wahr mir Gott helfe!