351 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 148. 1) Bekanntmachung, den Beitrikt des Großherzogthums Meklenburg. Strelif# zur Heimathskonvention betr. (Publ. im Auls= und Vererdunngstl. am 23. März 1891.) Es isi neuerdings, und zwar vom 1. dss. Mts. ab, auch die Großherzoglich Mek- lenburg-Strelißsche Regierung dem Vertrage wegen Uebernahme der Auszuweisenden d. d. Gotha, den 15. Juli 1851 beigetreten; was unter Bezugnahme aus die früheren VBekanntmachungen über diesen Gegenstand hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gera, den 16. März 1853. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. erzog. 2) Desgl. den Beitritt der freien Stadt Frankfurt zur Heimathskonvention betr. (ubl. in #Amis= und Be#ordnungsbl. am 22. Junl 183).) Nach einer anher gelangten Mlltheilung hat sich unter dem 31.Mal d.J. auch die freie Stadt Franksurt dem Vertrage wegen Uebernahme der Auszuweisenden d. d. Gotha den 15. Jull 1851 mit der Maßgabe angeschlossen, daß für dieselbe dle Wirksamkeit dieses Ver- Ausgegeben den 13. Juli 1853. 52