352 trages vom 1. Jull d. J. ab beginnt: was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gera, den 15. Junt 1853. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium von Bretschneider. r erzog. 3) Bekanntmachung, den hinsichtlich der Standesverhältnisse der Gräflich Bentink'schen Familie gefaßten Bundesbeschluß betr. (yubl. im Amts= und Vererdnungsbl. am 29. Junl 1887.) Nachdem in Gemähheit elnes in der 15. diesjährigen Sitzung der Bundesversamm- lung gefaßten Beschlusses der Bundesbeschluß vom 12. Juni 1845, welcher also lautet: die Bundesversammlung erklärt, daß der Gräflichen Familie Bentink, nach tihren Standesverhälmmissen zur Zeit des Deutschen Reichs die Rechte des Ho- hen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Art. 14 der Deuschen Bun- desakte zustehen; in allen Bundesstaaten öffentlich bekannt gemacht werden soll, so kommen wir dem, im Höchsten Auftrage Sr. Durchlaucht des Fürsten, für das hiesige Fürstenthum mit Gegen- wärtigem nach. Gera, den 18. Juni 1853. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlick. 4) Desgl. den Beitritt des Königreichs Würtemberg zur Heimathskonvention betr. (Mabl. lmrslorls= und Vere#nungsbl. am 20. Juni 1883.) Unterm 15. Junl dso. Is. ist auch die Königlich Würtemberg'sche Regierung