380 A. Alter des Alfindungsberechtigten zur Zeit] Wahrscheinliche Lebensdauer desselben vom des Beginus der Abfindungsrente. Beginn der Abstudungorente an. bis zum vollendeten 19. Jahre. 30 Jahre vom 20. bis zum vollendeten 24. 8. 25. - 29. 25 30. O"’ 31. 22 353535. - 39. 20 40. - 49.- so viel Zeit, als bis zum Beginn des 60. Lebensjahres seblt 50. - 54. 9 Jahre 55. - 59. 7 *. 60. Jahre an. .. 5