382 I. Vertrag zwischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg= Sondershausen, Neuß älterer und Reuß jüngerer Linie, die Fortdauer des Thüringischen Joll= und Handels-Vereines betreffend. Seine Majestät, der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit, der Großberzeg von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Co- burg-Gotha, Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Durch- laucht, der Fürst von Schwargburg-Sondershausen, Seine Durchlaucht, der Fürst von Neuß älterer Linie und Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Cinie, gleichmä- big von dem Wunsche geleitet, die zwischen Ihren nachfolgend benannten Ländern und Landestheilen bestehende Verkehröfreiheit und Zollgemeinschaft auch für die Zukunft sicher zu siellen, haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernaum: Seine Majesiät, der König von Preußen: Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren geheimen Legations-Rath Alcxander Mar Pbilipsborn, d Allerhöchst Ihren geheimen Regierungsrath Martin Friedrich Rudolph Delbrück; und Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seine- Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Seine Durchlaucht, der Fürsi von Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Sonderohausen, Seine Durchlaucht, der Fürsi von Reuß älterer Linie, und Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Linie: den Großherzoglich Sächsischen geheimen Staatsrath Gustav Thon, von welchen Vevollmächtigten, unter dem Vorbchalte der Ratifikation, felgender Vertrag abgeschlossen worden ist.