v 10. 11. — 13. 14. 15. 16. 65 für die Erteilung von Baubescheinigungen und ährlichen Zeugnisen berechnet. Sind damit gleichzeitig aber geometrische Arbeiten verbunden, so kommen diese besonders in Ansatz. Es werden erhoben für Abschiften von Katasternachträgen für jede Grundstilcksparzelle für jeden Spaltteil . Inutdcstutö aber bei Beifilgung einer Spaltplanzeichuung das Doppelte. der obigen Sätze. Abzeichnungen aus der Flurkarte kosten für jeden ange- fangenen oder vollgezeichneten Quadratdezimeter für den ersten Quadratdezimeter flir jeden folgenden Quadratdezimeter außerdem für jede voll dargestellte Parzelle Filr Beglaubigungen wird die Hälfte der obigen Satze erhoben. 1— o,50 0,10