68 geführte Regierung des Fürstentums Reuß jüngerer Linie gemäß dem in Unserem Fürstlichen Hause bestehenden Erbfolgerechte nunmehr auf Uns übergegangen. Wir treten die Regierung mit der Erklärung an, daß Wir dieselbe treu und gewissenhaft im Sinne Unseres Hochseligen Herrn Vaters führen und das Wohl Unserer gesamten Untertanen zum Gegenstande Unseres unauggesetzten Bestrebens nach allen von Gott Uns verliehenen Kräften machen werden. Alle Beamten und Diener Unseres nunmehr in Gott ruhenden Herrn Vaters bestätigen Wir hiermit in ihren Aemtern und erwarten dagegen von denselben pflichtmäsigen Gehorsam und gesetzliches Beharren in ihrem amtlichen Wirken. Zu allen Unseren getreuen Untertanen versehen Wir Uns, daß sie ihre Liebe für den entschlafenen hochverehrten Fürsten dadurch betätigen werden, daß sie Ung, Seinem Regierungsnachfolger, treue Ergebenheit bezeigen und willigen Gehorsam leisten. Gegeben Schloß Schleiz, den 29. März 1913. . 3.) Beinrich XXVII. Tüngerer TLinie Fürst Reuß. v. Hinüber. Graesel. Ruckdeschel. Perscherungsurkunse. Wir, Heinrich der Biebenundzwanzigste, von COöoktes Gnaden Jüngrrer Linie regierender Fürsk Reuß (Graf und Berr von Hlauen, Berr zu Greiz, Rranichseld, Gera. Schleiz und Tobenstein elr. ekr. Indem Wir nach dem Hinscheiden Unseres vielgeliebten und hochverehrten Herrn Vaters, des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Heinrich XIV., Jüngerer Linie Fürsten Reuß, die bereits zeither von Uns als Regent geführte