105 Gesetzsammlung für das Fürstentum Keuß jüngerer Linie. No. 825. Inhalt: Geseb zur Einführung der neuen Sauvung für die Magdebun#ische Land-Feuersozietät. Gesetz vom 10. Juli 1913 zur Einführung der neuen Satzung für die Magdeburgische Land-Feuersozietät. Wir Beinrich der Siebenundzwanzigste von Goltes Gnaden jüngerer Ainie regierender Fürs Reuß, Gras und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schlei; und Lobenslein ric. eir. verordnen mit Zustimmung des Landtags, was folgt: 81. Der unter dem 15. Mai 1912 vom Königlich Preußischen Herrn Minister des Innern genehmigten Satzung für die Magdeburgische Land-Feuersozietät wird, soweit sich ihre Bestimmungen nicht auf bereits bestehende Gesetze gründen und soweit sie solcher gesetzlichen Begründung bedürfen, hiermit Gültigkeit verliehen. Ausgegeben am 30. Juli 1913.