Gesetzsammlung Fürstentum giß jüngerer Linie. No. 827. Inhalt: Ministerial. Bekannlmachung, betressend den Vertrag mit dem Herzoglum Sachsen. Altenburg wegen sernerer Aufnahme und Bervflegung der Geisteakranken aus dem Fürstentum Reuh i. V. in der Irrenanstalt des Geuesungohauses in Roda. Ministerial- Bekanntmachung vom 28. November 1913, betrefsend den Vertrag mit dem Herzogtum Sachsen-Altenburg wegen Abänderung des Staatsvertrages vom 9. März 1882 über die fernere Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem Fürstentum Reuß 1. L. in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu Roda, und seiner Nachträge. Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der oben- erwähnte, nachstehend abgedruckte Staatsvertrag vom * #it 1912 nach einge- holter Zustimmung des Landtages und beiderseits erfolgter Landesherrlicher Ratifikation zur öffentlichen Kenutnis gebracht und in Gemäßheit Art. 2 im Einverständnisse mit der Herzoglich Sächsischen Staatsregierung in Altenburg mit dem 1. Januar 1911 in Kraft gesetzt. Gera, den 28. November 1913. Fürstlich Renß-Pl. Ministerium. v. Hinüber. Ausgegeben am 10. Dezember 1913. -