110 Dertrag zwischen der Aürstlich Reußischen, jüngerer Linie, und der HPerzoglich Sachsen-Mltenburgischen Staatsregierung, betreffend Abänderung des Vertrags vom 9. März 1882 über die fernere Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem Fäürstentum Reuß j1. L. in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu Roda und der Zusatzverträge vom 11. . 1898 und 12. April 1908. Nachdem von der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsregierung die Ausführung baulicher Herstellungen beim Genesungshause zu Roda mit einem Gesamtkostenaufwande von 455 700 Mark beschlossen worden ist und die Fürstlich Reußische, jüngerer Linie, Staatsregierung sich bereit erklärt hat, zur Verzinsung und Tilgung dieses Aufwandes beizutragen, sind für die Unterhandlungen über die Abänderung des Vertrags vom p. März 1882 und der Zusatzverträge vom #44 n 1898 und 1½ April 1908 bevollmächtigt worden für das Fürstentum Reuß, jllugerer Linie, der Fürstlich Reußische Geheime Staatsrat pp. Ruckdeschel, für das Herzogtum Sachsen-Altenburg der Herzoglich Sachsen-Altenburgische Geheime Staatsrat pp. Freiherr von Hardenberg. Diese Bevollmächtigten haben unter Vorbehalt Höchster Ratifikation folgenden Vertrag abgeschlossen: Artikel 1. Der Staatsvertrag vom 9. März 1882 und die Zusatzverträge vom L. Lun 1898 und 3 April 1908 werden in folgenden Punkten abgeändert: 1. In Artikel 5 des Vertrags vom 9. März 1882 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 1 des Zusatzvertrags vom 14 Zun 1898 tritt unter a an die