241 Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß jängerer Linie. Nr. 841. Inhalt: Mäus terial Berordnung zur Abänderung der Ministerial-Berordnung vom 17. Juli 1912 über Zusiellungswesen in Verwaltungssachen Ministerial= Verordnung vom 23. August 1914 zur Abänderung der Ministerial-Verordnung vom 17. Juli 1912 über das Zustellungswesen in Verwaltungssachen. Die Ministerial-Verordnung über das Zustellungswesen in Verwaltungs- sachen vom 17. Juli 1912 (Gesetzs. Bd. XXVIII S. 129) wird folgendermaßen abgcändert: I. In § 3 werden die Worte „im Staatsgebiet des Fürstentums Reuß j. L., aber“ gestrichen. r II. §* 4 erhält folgende Fassung: „Die Zustellung an Personen außerhalb des Reußischen Staats- gebietes, aber innerhalb des Deutschen Reiches, kann auch durch Ersuchen der zuständigen Behörde erfolgen.“ III. 6 5 lautet künftig: „Bei Zustellungen an Unteroffiziere oder Gemeine des aktiven Heeres oder der aktiven Marine muß die Aufschrift an diese selbst gerichtet sein unter genauer Bezeichnung des Truppenteils (Konpagnie, Eskadron, Batterie des zu bezeichnenden Regiments usw)., zu dem sie gehören, und unter Beifügung des Zusatzes „zu Händen des Chefs Ausgegeben am 26. August 1911. 46