217 Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie. No. 843. Inhalt: Landtagsabschied für den am 25. Jannar 1014 erösineten Landtag. — — Landtagsabschied für den am 25. Januar 1914 eröffneten Landtag. Wir Heinrich der Siebenundzwanzigste von Gottes Gnaden Jüngerer Kinie regierender Fürsn Reuß, Gras und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Mranichseld, Gera, Schleiz und Kobenstein ectr. elr. eröffnen bei dem Schlusse des von Uns auf den 25. Jannar 1914 einberufenen Landtags diesem Unsere Entschließung bezüglich der stattgehabten Verhandlungen wie folgt. Die – # Vorlagen, betreffend: . Gemeindeordnung für das Fürstentum Reuß j. L., l Staatshaushaltsctat auf die Finanzperiode 1914·15, Zweites Nachtragsgesez zum Volksschulgesetz, Nachtragsgesetz zum Gesetz vom 2. Juni 1911 über die Besoldungen der Geistlichen und die Versetzung der Geistlichen in den Ruhestand, Gesetz, betreffend Abänderung des Gerichtskostengesetzes, der Gebühren- ordnung für Notare und Rechtsamvälte, sowie der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige, Gesetz, betreffend die Verwendung der lleberschüsse der Landessparkassen, Ausgegeben am 27. Jannar 1915. 4