253 Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie. No. 846. Inhalt: Uebernahme der Stellvertreiung der Regierung des Landes. Ihre Durchlaucht die Fürstin haben auf Grund § 9.a des Nachtrags- gesetzes zum Verfassungsgesetz vom tee die Stellvertretung Seiner Durchlaucht des Fürsten in der Negierung des Landes übernommen. Gera, den 27. Jannar 1915. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. u. Hinüber. Ausgegeben am 27. Jannar 1915.