L Gesetzsammlung Fürstentum Reuß jüngerer Linie. Nr. 848. . Inhalt: Aerardnung, die Dienst und staatneigenen Mieiwohnungen der Staatsbeamten betressend. Verordunung, die Dienst= und staatseigenen Mietwohnungen der Staatsbeamten betreffend. Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten haben Ihre Durchlaucht die Fürstin zu bestimmen geruht, daß an Stelle des der Verordnung vom 16. April 1856 angefügten Regulativo, die Rechte und Obliegenheiten der Be- wohner von Dienstwohnungen betreffend (Gesetzsammlung Band XI. S. 35), die hierunter abgedruckten „Vorschriften über die Dienst= und staatsgeigenen Mietwohnungen der Staatsbeamien“, und zwar mit verbindlicher Kraft vom 1. April 1915 ab zu kreten haben, was zur Nachachtung für die Beteiligten andurch zur öffent- lichen Kenntuid gebracht wird. Gern, den 10. Februar 1915. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. v. Hinüber. Auegegeben am I Mär; 1915.