Gesethlammlung für das Fursteuthum Reuß jüngerer Linie. No. 4|0. Ministerialbekanntmachung vom 18. März 1879, die Hoheitsansgleichung mit dem Herzogtbume Sachsen-Altenburg betreffend. Mit höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird ein Nachtrag zu dem unterm 30. Mai 1868 mit dem Herzogthum Sachsen-Altenburg abgeschlossenen Hoheitsausgleichungsvertrage (Gesetzz. Band XV S. 285), einige in letzterm unter- gelaufene Unrichtigkeiten betresfend, sowie eine weitere Vereinbarung, den Lauf der Landesgrenze zwischen den Fluren Waaswitz und Mückern betreffend, nachstehend zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Gera, am 18. März 1879. Fürstlich Reuß-Pl. Mlinisterium. Dr. E. von Beulwitz. Dr. Winkler. Ausgegeben am 2. April 1879.