Gesetzsammlung für das Ministerial-Bekanntmachung vom 12. April 1879, die Staatsverträge über Aufhebung des gemeinschaftlichen Ober. appellationsgerichts zu Jena, sowie des Appellationsgerichts zu Eisenach, die Errichtung eines gemeinschaftlichen Ober-Fandes-Gerichts zu Jena, den Beitritt von Freußen zu dem gemeinschaftlichen Ober-Landes- Gericht zu Jena, die Errichtung eines gemeinschaftlichen LHandgerichts zu Gera und die Bildung gemeinschaftlicher Schwurgerichte betresfend. Auf höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten werden folgende, die Gerichtsverfassung betreffenden Staatsverträge: I. Vertrag mit Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Reuß ä. L. wegen Aufhebung des gemeinschaftlichen Oberappellationsgerichts zu Jena vom 19. Februar 1877, welchem die Staatsregierungen von Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen nachträglich beigetreten sind; Vertrag mit Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Koburg und Gotha, Schwarz- burg- Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß ä. L. wegen Aufhebung des gemeinschaftlichen Appellationsgerichts zu Eisenach vom 12. Dezember 1878; II. — Ausgegeben am 30. April 1879.