72 IV. Nachdem Königlich Preußischer Seits der Wunsch zu erlennen gegeben worden, für die drei landräthlichen Kreise Schleußingen, Schmalkalden und Ziegenrück dem auf Grund des Staatsvertrags vom 19. Februar 1877 und des Schlußprotokolls vom nämlichen Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte in Jena beizu- treten, diesem Wunsche auch Seitens der hohen Contrahenten ebengenaunten Vertrags bereitwillig entgegengekommen worden, sind zur Verabredung der nähern Modalitäten, unter welchen dieser Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung derselben in einem Accessionsvertrage allerseits Bevollmächtigte ernannt worden und zwar Seitens der Königlich Preußischen Staatsregierung der Unterstaatssecretär im Königl. Instizministerium Ludwig Hermann von Schelling und der Geheime Oberjustizrath Georg Heinrich Rindfleisch, Seitens der Fürstlich Reuß-Plauischen j. L. Staatsregierung Seine Excellenz der Staatsminister Dr. jur. Freiherr Emil von Beulwitz und der Geheime Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert, Seitens der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung der Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und der Geheime Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger, Seitens der Herzoglich Sachsen-Meiningischen Staatsregierung Seine Excellenz der wirkliche Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Utten- hoven und der Regierungs-Rath Dr. Karl Blomeyer, Seitens der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsregierung der Geheime Staatsrath Heinrich Morit Friedrich Lorenh, Seitens der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbostel,