V. Natifieationsurkunde zu dem wegen Grrichtung eines gemeinschaftlichen Fandgerichts zu Gera abgeschlossenen Staatsvertrage sammt Schlußprotokoll. Wir heinrich der Vierzehnle, von Golles Gnaden Jüngerer Linie regierender Fürst Reuß, Graf und Herr von Mauen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und Lobenstein rr. u. urkunden und bekennen hiermit: Nachdem Wir dem in Unserem Auftrage vom 18. Mai vor. Is. in Gera vollzogenen Staatsvertrage und Schlußprotokolle, die Errichtung eines gemeinschaft- lichen Landgerichts in Gera betreffend, welche wörtlich also lauten: Vertrag über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Kansgerichts in Gera. Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach haben Verhandlungen wegen Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts in Gera eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie Höchstihren Staatsminister Dr. jur. Emil v. Beulwit, Excellenz, und Höchstihren Geheimen Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach Höchstihren Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und Höchstihren Geheimen Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger, von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalte beider- seitiger Natisication abgeschlossen worden ist: r*r*Ppn