esetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 412. Ministerial. Bekanntmachung 19. Juni 1879, einen Nachtrag zu dem ernenerten Reglement für die Magdeburgische Land-Feuer-Societät betreffend. Mit höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der nach- stehende, das Verhältniß der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät zu dem Provinzial= Landtag der Preußischen Provinz Sachsen regelnde, Nachtrag zu dem erneuerten Reglement gedachter Societät, wie solcher von der Societäts-Deputation unter dem 23. Oktober 1878 beschlossen worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 19. Juni 1879. Fürstlich Reuß- WPlanische Ministerium. Dr. E. v. Beulwictz. Dr. Winkler. Neuer & 141. Das Verhältniß der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät zum Provinzial- Landtage der Provinz Sachsen ist definitiv geregelt durch die nachfolgenden Zusätze zu den 68 7, 11 und 13 des Reglements. Zusatz zu § 7 am Schluß. Außerdem kann ein vom Landtage der Provinz Sachsen gewählter, dem Bereiche Ausgegeben am 2. Juli 1879.