Gesetzsammlung fũr das Fürstenthum Reuß jüngerer Linic. No. 4|3. —...— Ministerial Bekanntmachung vom 24. Juli 1879, Hestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betreffend. Die vom Bundesrathe beschlossenen Bestimmungen über die Verladung und Be- förderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen, welche mit dem 15. Oktober d. Is. in Kraft treten und in Nr. 29 des Centralblattes für das deutsche Reich zum Ab- drucke gelangt sind, werden hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 24. Juli 1879. Fürstlich Reuß-V. Ministerium. Dr. E. v. Beulwiß. Schlick. Ausgegeben am 30. Juli 18779.