166 Gegenwärtiges Geseh tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Gerichtsverfassungs- Gesetze in Kraft. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrist und Unserem beigedrückten Fürstlichen Insiegel. Schloß Ebersdorf, den 19. September 1879. — Heinrich XIV. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Vollert. Engelhardt.