Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linic. No. 423. Landesherrliche Verordnung vom 6. Juli 1880, betreffend die Einführung eines neuen Regulativs über die juri- stischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste. Wir heinrich der Vierzehnte von Golles Gnaden Jüngerer Linie regierender Fürst Neuß, Grasf und Herr von Plauen, Berr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2———*- verordnen hiermit was folgt: Die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste (§5 1 des Ausführungsgesetzes zum Demschen Gerichtsverfassungogesetze vom 22. Febr. 1879) erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden Regulatios, welches auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen bei dem gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte in Jena betheiligten Regierungen festgestellt worden ist, unter folgenden näheren Bestimmungen. 1. Die in dem Regulativ der Landesjustizverwaltung zugewiesenen Befugnisse werden durch Unser Ministerium Abtheilung für die Justiz ausgeübt. Ausgegeben om 21. Juli 1880.