Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 437. Gesetz vom 30. Mai 1882, Abänderungen des Reglements vom 6. Mai 1865 über die Vergütung von Diäten, Nachtquartier= und Transportkosten betreffend. Wir Peinrich der Vierzehnte von Golles Gnaden Jüngerer Linie regierender Fürst Neuß, EGraf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und Lobenstein ic. ic. verordnen hiermit unter Zustimmung des Landtags was folgt: §5 1. Der erste Absaß in § 3 des Reglements vom 6. Mai 1865 die Vergütung von Diäten, Nachtauartier= und Tranoportkosten betressend, wird außer Kraft gesetzt; au seine Stelle treten folgende Bestimmungen: An Diäten erhalten für den ganzen Tag (vergl. § 3, Absatz 2 bis 5 des Reglements): Staatsminister z915 M. — f. 2) verantwortliche Vorstände der Miunisterial. Abtheilungen 12 „ —„ Za) Landgerichts-Präsident 10 „ 50 „ 3b) vortragende Räthe bei dem Miniserium, kunr direktor, Landräthe, Superintendenten 9 „ — „ Ausgegeben am 7. Juni 1882.