Gesetzsammlung für das Firsteuthum Reuß jüngerer Lrie. No. 442. Nachtrag zu dem Regulativ über die juristischen Prüfungen und die Vor- bereitung zum höheren Justizdienste. Wir Heinrich der Verzehnte von Golkes Gnaden Jüngerer Einie regierender Fürst Neuß, Gras und Herr von Plonen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und Fobenstein 2c. v1 haben im Einverständniß mit den bei dem gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandes- gericht in Jena betheiligten Negierungen beschlossen, das durch Verordnung vom 6. Juli 1880 eingeführte Regulativ über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höhern Iunstizdienste in einigen Beziehungen abzuändern und zu ergänzen und ver- ordnen demgemäß was folgt: 81. Der Schlußsah in 8 10 und der Schlußsab in 8 37 des Regulalivs sind aufgehoben. An deren Stelle tritt in beiden Paragraphen folgende Bestimmung: „Die mündliche Prüfung ist öffentlich.“ 82. An die Stelle des Schlußsatzes in § 12 und des Schlußsahes in 8 39 des Regulativs, welche aufgehoben werden, tritt folgende Bestimmung: Ausgegeben am 20. Dezember 1882.