Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 80. Nr. 159. Verordnung, die Einführung und Anwendung des für die Magdeburger Land--Feuer, So“ cielt erlassenen Emenerten Reglements in den Fürstlichen Londen Jüngerer binie betr. vom 21. Junv 1844. ’ - Wir Heinrich der Zwei und Sechzigste, Stammes Ael- tester, und Wir Heinrich der Zwei und Siebzigste, Von Gottes Gnaden, der Jungeren Linie souveraine Fürsten Reuß, Grafen und Herren von Plauen, Herren zu Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 7w. sügen biermie zu wissen: Nachdem das bisherlge Reglemene der Mogdeburger Land-Feuer- Societäc durch dle beskehende Deputation derselben, unter Mitwirkung des Deputirten und Kreisdirectors sür Unsere Lande, umgearbeitet und dem hlerdurch bergestellten Erneuerklen Reglemene die Ks- niglich Preußische Sanction unter verschiedenen, in einer besondern Verordnung ausgedrück- ten Bestimmungen über die erste Ausführung bereits ertbeilt worden ist, so Haben Wir we- gen ebenmähiger Einsührung und Anwenduns dieses neuen Socieläts-Reglemems in Unseren Fürstenthöümern, nach erfordertem Beiratbe und mit erklärker Zustimmung der getreuen Rit- ker= und Landschafe Unserer gesammten Lande, zur Nachachtung für die Mitglleder der ge- nannten Sorsecät, sür die bei der Verwaltung derfelben beschäftigten Behörden und für die Agenturen und Interessenten aller anderen, in Unseren Fürstenehümern zugelassenen Prlvac- Versicherungs-Gesellschaften Felgendes zur öffentlichen Kunde zu bringen und beziebentlich zu verordnen beschlossen. Ausgegeben den 11. Juli 1841. 7