54 II. Ole Steuer von dem aus Rüben ereugten Rohzucker soll Einen Thaler süe den Jollzentner betragen und von den zur Zuckerbeteitung bestimmeen Rüben mit 11 Sil. bergroschen von jedem Zolljeu#net roher Rben erhoben werden. Gera, om 10. Jull 1841. Furstl. Reuß-Plauil. gemeinschaft. Landes-Regierung das. von Bretschneider. M. Fuchs. Jr. 161. Baekanntmochung, den Eingangszoll für Velgisches Eilen betr., vom 26. Julp 134i. In Ucbereinstimmung mir den Reglerungen sämmellcher Zollvereinostaaten wird Hiermie auf Höchsten Besehl Durchlauchtigster Landesberrschaften verordnet, daß von dem aus Bel- gien zu Lande oder auf dem Rhhelne eingehenden Eisen, und zwar: a) Roheisen aller Art, altem Bruchelsen, Eisenseile und Hammerschlag, ein Eingangs joll von fünf Silbergroschen vom Cenener und von ) geschmiedetem Eisen in Stäben, Luppeneisen, Eisenbahnschlenen, auch Roh- und Cement= slohl, Guß= und rasfinirtem Stahl, (tart des in dem Zollrarise vom 1. November 1842, Abtheilung II, Posttion 6. b. bestimmten Zollsahes von 1 Thlr- ein Eingangs- zoll von Einem Thaler sunlzehn Silbergroschen vom Cenmer sofort erhoben, mit der vom 1. September dieses Jahres an elmeretenden allgemesuen Er- böbung der Eingangs-Zoll-Säßhe vom sremden Eisen aber das vorstehend unter u. und b. genannte Eisen c. belm Eingange ous Belgien auf den oben bejeschurten Wegen mie Zoll- sähen, welche um 50 DroCem böber, als dle allgemein zur Anwendung kommenden Zollsätze sind, belege werden soll. Diese letztere Anordnung soll ausßer Wirksamkeic ereten, wenn die von der Königlich Belgischen Reglerung dazu gegebene Veranlassung wegsälle. Gera, am 26. Jull 1844. Fürstl. Neuß- ßbr pemeinschafll= —l–me er. tschne M. Fuchs.