Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. X 165. Bekamtmachung, die mit der Großherzoglich Sächsischen Landesdirertion in Weimar wegen gegenseitiger Uebernahme der Vogabunden und Ausgewlesenen gelroffene Vereinbarung be- treffend, vom 4. April 1845. Mit höchster Genehmigung Durchlauchtlgster Landesberrschaften ist zwischen der unter- zeichneten Fürstlichen Landesregierung und der Grohherzogl. Sächs. Landesreglerung in Wei- mar, wegen gegenselliger Uebernahme der Vagabunden und Ausgewlesenen eine Verelnbarung getroffen worden. Es wled daher die gedachte Convemion in Nachslehendem zur gebührenden Nachach- kung bekanne gemacht. Gera, den 4. April 1845. Fürstlich Reuß Plauil. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. von Bretschneider. N. Fuchs. Zur Beseltigung dersenigen Zwelfel und Mißverständnisse, welche seleher über Ausle- gung der Bestimmungen §. a. c. und §. 6. der zwischen dem Großberzogehume Sachsen- Welmar-Eisenach und den Fürstenthümern Reuß.Plauen füngerer Linte wegen wechselseirlger Uebernahme der Ausgewlesenen und Vagabunden, namemellch a) in Beziehung auf die — der Frage: ob und in wiewelt die in der Staats- Ausgegeben den 16. Juni 184 13