63 auf dle Provocakion zunschst dee Generol= Commisston des Landes zu überlassen, in wel- chem der Werpfllchtere sich befinder. Auch bleibe es dem Ermessen der General- Commission des Staates, welchem der berechelgte Thell angehört, vorbehalten, ob sie Concommissarien bestellen, oder bel gering- fügigen Auseinandersehungen von deren Belordnung absehen will. Artibel 3. Alle Verbandlungen unker den unmictelbar Betheiligten, welche zum Zwecke haben, die abzulssenden Rechte und Werblndlichkeiten, deren Umfang, die Enrschädigung dafür, die Bedingungen und Modalitäten der Ausführung der Ablösungsgeschäste im Wege des gegenselilgen Anerkenntnisses, oder der gutlichen Einigung festzustellen, werden von den Commissarlen beider Scaalen gemelnschaftlich in den on Ort und Sielle anzusehenden Ter- minen geleitet. Artikel 4. Das Directorium aclorum hat die Commission desjenigen Staales, welchem die pllchitgen Grundstücke angehören. Dieselbe emwirst auch die Auseinandersetzungspläne oder Werthsberechnungen und Rezesse, eheilt sie jedoch vor der Vorlegung an dle Interessenken der Commisston des andern Staates zur Arußerung ihrer etwaigen Bemerkungen mit. Artikel 5. Dle Vorladung der Interessenten, die Berichilgung der Legitimatlon, dle Herbeischaf- fung der erwa nsehigen Autorisationen, Approbationen oder Decrete, die Wahrnehmung der Rechte der emrfernceren Interessenten, (der dritten Personen,) als der Lehns- und Fidei- commlß Interessenken, Oberelgen#hümer, Erbverpächter, Nuthnieher, Pachter u. f. w. endlich die Annocaclonen in den Hypotheken, resp. in den Handels= und Consens-Bü- chern besorge und vermittele jede Spezial-Commission hinschrlich der ihrem Scaate ange- börigen Grundstücke und nach deslen Gesetzen. Artlkel 6. Alle bel den Abloͤsungen unter den unmittelbaren Thellnehmern vorkommenden, guͤtlich usche zu beseltigenden Streltlgkelten, sie moͤgen dle angeblichen Rechte, Werbindlichkelten und deren Umfang, oder die Zulaͤssigkelt der Provocation und Abloͤsung, obder die Ablösunge- mittel, oder den Betrag der Entschaͤdlgung, oder den Reallsatlonstermin, oder andere Ot ·