109 9. Felbfruͤchte und Getrelde in Garben, wle derglelchen unmittelbar vom Felbe elngefuͤhrt 2 werden; Flachs und Hanf, geroͤstet oder ungeroͤstet, in Stengeln und Bunden; ferner Gras, Futterkraͤuter und Heu, auch Heusaamen; . Gartengewaͤchse, frische, als: Blumen, Gemuͤse und Krautarten, Kartoffeln und Ruͤ- ben, eßbare Wurzeln ꝛc., auch frische Krappwurzeln, inglelchen Feuerschwamm, roher; auch ungetrocknete Cichorlen; 11. Gefluͤgel und kleines Wildpret aller Art; 42. Glasur- und Hafnererz (Ala##ilous); 13. Gold und Silber, gemuͤnzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß ber fremben silber- 1 -* baliigen Scheidemünze; Hausgerä#che und Effekten, gebrauchle, getragene Klelder und Wäsche, gebrauchte Fa- brikgerdthschasten und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anflehenden Jur elgenen Be- anntung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effekcen, Insbfern aie Ausstattungsgegenstände von Auslänbern siud,, welche sich aus Veranlassung ihrer Verhelrathung im Lande niederlassen; 15. Holz: Brennholz belm Landeransporke, auch Relßig und Besen daraus, serner Bau- 1 1 S 7. und Nutzbolz (elnschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird und nilcht nach elner Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist; Anmerkung: Dem Landtransporie wird das Versloͤsen in losen Stuͤcken auf Floßka- naͤlen und Floßdaͤchen gleichgeachtet. . Kleldungsstuͤcke und Waͤsche, welche Relsende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge- brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowle Geraͤthe und In- strumente, welche reisende Kuͤnstler zur Ausuͤbung lhres Berufes mit sich fuͤhren, inglel- chen Musterkarten und Muster in Abschnseten oder Proben, dle nur zum Gebrauche als solche geeignec sind; dann die Wagen der Reisenden; ferner dle belm Eingange über dle Grenze zum Personen= oder Waacentcausporke dienenden und nur deshalb eingeben- den Wagen und. Wasserfahrzeuge, lebkere mit Einschluß der darauf befindlichen ge- brauchten Inwenkarsenstücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, oder insofern Inländische Schisse die nämlichen oder glelchariige Inventarlenstücke elnführen, als sie belm Ausgange an Bord hatten; Reisegeräcbe, auch Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauch; Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder sür landesherrliche Kunfklastleukce und Sammlungen, auch aondere Gegenstände, welche für Biblsorheken und andere wissen- schafellche, besonders naturbistorische Sammlungen öf fentlicher Anstalten elngehen;