181 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 87. 173. Regierungsbekanntmachung, die von dem Zollvereine mit dem Königreiche Hannover und den ubrigen Staaten des Steuervereins abgeschlossenen Verträge beer. vom 20. Mai 1346. Die zwischen dem Könlgrelche Prcußen, dem Herzogihume Braunschweig, und den übrigen Staaten des deutschen Zollvereins, einer Seits, und dem Königreiche Hannover und den übrigen Staaten des Seeuervereins, anderer Seics, wegen Beförderung der gegensel- eigen Verkehrsverhältmisse, am 16. October v. J. abgeschlossene, nunmehr allselulg ratifigleee Wertrag wird auf Höchsten Besfehl Durchlauchtigster Landesherrschaften nachstehend zur öf- sentlichen Kenm#niß gebrache. « Gera, den 20. Mai 1846. Fürstl. Reuß-Plauil. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. von Bretschneider. N. Müller. zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins einer- seits, und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins andrerseit, we- gen Beforderung der gegenseitigen Verkehro-Verhältnisse. Selne Majestät der König von Preußen für Sich und in Wercretung der durch den Zoll verein verbundenen Staaten, so wle Ausgegeben den 20. Juli 1846. 27