232 Aummer C. Zeugniß des Ausgangsamtes. fie — Den richtigen Ausgang umstehend verzeichneter Gegenstaͤnde bescheinigt das unterzeichnete Amt mit folgenden Bemerkungen: a. die Gegenslünde sind hier unler richligem Verschlusse des eingelrossen, b. die Gegenslünde sind hier revidirt und mit der Anmeldung und dem Ursprungszeugnisse übereinslümmend belunden; c. auf den Grund der Hevision vird die Anmeldung in DBeirelf der Menge und der Art der Gegenstände noch über nachslchende Po- silionen, wie folgt, erlünlert; **7 d. die Gegenslände Zehen * Verschluss und derselbe ist vom . Amle zu .. . . .. wie umstebend angelegt (vem un- kerreichacten Amle angelegt wie folgl). Dieses Ausgangszeugniß ist nur insofern gültig, als die darin bezeich- neten Gegenstaͤnde mit demselben bis zum .. ten ... .. 18.. bei dem .. . .... Amte zu eintreffen. (Or), #e. K 1163 L. 8) Name dei Amtes.