Gesezsammlung für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie. No. 697. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, das Formular für die Leimatscheine betressend. Ministerial-Bekanntmachung, das Formular für die Heimatscheine betreffend, vom 13. Februar 1907. Der Bundesrat hat zur Ausführung des § 21 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und den Verlust der Bundes= und Staatsangehörigkeit (Bundesgesetzblatt S. 355) in der Fassung des Artikel 41 Ziffer IV des Ein- fülhrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896 (Reichs- gesetzblatt S. 616) unter Abänderung seines Beschlusses vom 20. Junnar 1881, am 24. Jannar 1907 beschlossen: a) Es sind die Heimatscheine nach dem nachstehend abgedruckten ab- geänderten Formular auszustellen. b) Die zur Zeit noch vorhandenen Formulare dürsen auch ferner unter der Voraussetzung venvendet werden, daß durch einen schriftlichen Ver- merk auf die nötige Unterschrift und die Stelle, wo sie anzubringen ist, hingewiesen wird. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung, die Einführung eines gleichmäszigen Formulars zu Heimatscheinen betreffend, vom 9. Februar Ausgegeben am 27. Februar 1007. 1