Gesetz sammlung Firstentum Reuß jüngerer Linie. No. 706. Inhalt: Gesetz, beitressend die Aulegung, Beränderung und Bebauung von Straßen und Pläten. Gesen vom 12. März 1907, betreffend die Anlegung, Veränderung und Bebauung von Straßen und Plätzen. Wir Heinrich der Vierzehnte, von Golles Gnaden Hüngerer Cinie regierender Fürst Beuß, Graf und Herr von Hlauen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schteiz und Tobenstein etc. ett. verordnen mit Zustimmung des Landtages, was folgt: 81. Die mit dem Eigentume am Grund und Boden verbundene Berechtigung, auf diesem Gebäude irgend welcher Art zu errichten und sonstige bauliche Maß- nahmen zu treffen, wird im öffentlichen Interesse den nachfolgenden Beschränkungen unterworfen. I. Allgemeine Beschränllungen der Baufrelheit. §D2. Außerhalb des Bereiches eines Bebauungsplanes (zu vergleichen § 4 Ziffer 2 und §8 34) und, soweit ein solcher nicht besteht, außerhalb einer im Ausgegeben am 27. März 1007. 12