Gesetzsammlung Firstentum Reuß jüngerer Linie. No. 711. Inhalt: Ministerial. Belanntmachung, einen Nachtrag zu dem ernenerten Reglement für die Magdeburgische Land.Feuer. Sozictät betressend. Ministerial-Zekanntmachung vom 23. Mai 1907, einen Nachtrag zu dem erneuerten Reglement für die Magbdeburgische Land-Feuer-Sozietät betreffend. Mit im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten erteilter Höchster Ge- nehmigung Seiner Durchlaucht des Erbprinzen werden dice von der Sozietäts- Deputation unter dem 23. September 1905 im Einverständnis mit dem Provinzial-Landtage der Provinz Sachsen beschlossenen Aeuderungen der 8§ 1, 7 und 9 des erneuerten Reglements nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gera, den 23. Mai 1907. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. v. Hinüber. Zu § 1. Es ist zu setzen statt a und b bei Absatz 2 hinter nämlich: „à. das platte Land und die Städte des Fürstentums Schwarzburg- Sondershausen, b) das platte Land und die Städte des Fürstentums Schwarzburg= Rudolstadt, Ausgegeben am 29. Mai 1907.