15 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 302. Ministerialbekanntmachung vom 24. März 1869, die Uebereinkunst mit der Käniglich Boyerischen Reglerung wegen Anfhebung des Kostenersates bei Erledigung von civil= und slrasrechtlichen Requi- sitionen betrefsend. Nachdem unter höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsien mit dem Königlich Bayerischen Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern eine Uebereinkunft wegen gegenseitiger Aufhebung des Kostenersaßes in civil= und straf- kechtlichen Requisitionsfällen abgeschlossen worden ist und die Auswecholung der hierüber ausgefertigten Ministerialerklärungen u. d. München, den 23. März 1869 und Gera, den 24. März 1869 stattgefunden hat, wird diese Uebereinkunft nachstehend zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Gera, am 24. März 1869. Fürstliches Ministerlum. v. Harbon. Semmel. Ministerial-Erklärung. Die Königlich Bayerische und die Fürstlich Reußische jüngerer Linie Regierung sind in der Absicht, den Rechtsverkehr zwischen den beiden Ländern zu erleichtern, über kolgende Bestimmungen übereingekommen. 1. Die beiden hohen Reglerungen verzichten auf den Rückersatz der in strafrechtlichen Ausgegeben den 31. März 1869. 6