48 Die aus der decimalen Abstufung der Kilogramm-Reihe heraustretenden Stuͤcke von 50 Pfund und ½ Pfund sind nur mit der Bezeichnung 50 Pl. oder # und ½ PE oder i zu versehen. Bei allen Stücken der Kilogramm-Reihe von 50 k. bis 0,5 K. wird auch die alleinige Bezeichnung nach ihrem Werthe in Pfunden zugelassen. Außerdem ist es gestattet, die Bezeichnungen nach Centnern und Neu-Lothen, wobei die Abkürzungen Cir. und NI. anwendbar sind, den im Obigen zugelassenen Bezeich- nungen hinzuzusügen. Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenstellung der zulässigen Bezeichnungen nach Maaßgabe der vorstehenden Besiimmungen: