54 Präclsionsgewichte erhalten außerdem an ihrer oberen Fläche einen Stempel in Form elnes sechsstrahligen Sternes. Es ist zulässig, bei den Gewichtsstücken, wo dies überbaupt geschehen kann, nach der ersten Eichung und bei den späleren Revisionen neben dem Beglaubigungsstempel. auch die Jahreszahl aufzuschlagen. 30. In Beziehung auf die Medieinal-Gewichte bleibt weitere Anweisung vorbehalten. Am 17. Mat 1869. Die Normal-Eichungs Kommission des Norddeutschen Bundes. Foerster.