175 Gesetzsamm lung für die Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 323. Ministerial-Bekanntmachung, das Bahnpolizel, Reglemenk für die Elseudahe im Norddeulschen Bunde bekreffend, vom 31. Augut 1870 Das in Nr. 24 des Bundegesehblattes durch Bekanntmachung vom J. Juni 1870 veröffentlichte Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde wird in Gemäßheit Al. 2 der Schlußbestimmung desselben andurch noch besonders für das Fürstenthum Neuß j. L. publicirt, mit dem Bemerken, daß mit dem Inkrafttreten dieses Reglements am 1. Januar 1871 das mittelst Bekanntmachung vom 3. Oktober 1863 veröffentlichte Bahnpolizeireglement für die Gera.-Weißenfelser Eisenbahn, welches durch Bekanmmachung vom 25. Juli 1866 auf die im diesseitigen Staatsgebiet gelegene Strecke der Gößnih-Geraer Eisenbahn ausgedehnt worden, aufgehoben ist. Gera, am 31. August 1870. Fürstliches Ministerium. v. Harbou. Fischer. Ausgegeben am 14. Seplember 1670. 38