S 237 Fortkommen, einschließlich — Wdiah * die e Cutsernuns von ciner Viertel- stunde bio mit einer für jede weitere volle. * le. Sind bei einer Expedilion mebrere. Beamie teiheiligt, io possit der einfache Betrag des Forlkommens für je Zwei derselben. Im Uebri- gen in, insoweit sich im Vorstebenden nicht besondere Ansätze finden, nach den sonstigen eschlich Beslimmungen und Tarordnungen zu retfahren. Hehähren. der Marklcheider. — Senzu — r#rree # — l n- l Die Gebühren, welche Mansschte den betbeiligten Privot,Personen zu berechnen haben, werden bestimmt, wie folgt: A. Bei dem Gebrauche der ganbmichm, vom Markscheider selbst zu haltenden Markscheider-Instrumente: Für jeden Grubenwinkel, bei in der Regel nicht unter 6 Lachter langen Schnuren sunedi der in Schächten und Gesenken abusaigernden Schnuren, jedoch am eschließlich derer, so nur von einem Anbalte. oder Endpunkie bis Erhte. abzulothen sind Hierfür hat der Marlicheider das Winceltuch vorschiftemäsig onmisertigen und zu halten, den Zug zu Riß zu bringen und außer dem Originalrisse gleichzeilgg noch eine Copie davon zu liefern. Rißpapier und sonslige Verläge, als Gebilsenlöbne 2c. bassiren besonders in Ansa. Für nahme und Zurißbringung eines — - oder deullichen angtrumes, mit Bemerkung des Fallens Für E Tagewinke Für Bercchnung eines Wintels nach lnge und Breile Für Abgebung einer Vierung, wenn sir einen —8* Zug nicht besonders liquidlet wird, von jeder dabei betheiligten Grube Bei sn von inze nen Flächenräumen über nach ber jũr die Geo, duͤr —* Wiutel bei Nis Gedien, anschebli des unter 1 oben mit inbegrifsenen n Exemplars von jedem Für — (WMinee bei Kompletirung uͤber iwei din nen mieniise zur jeden mittelst der Eisenscheibe abgezogenen Grubenwinkel . dbei agewinkel . Bei Niwvellirarbeile, wobei der Mortscheider, wenn die Arbtii nicht mii bdem Grabdbogen auszufuͤhren, in welchem Falle nach dem Sade Nr. 3 zu liquidiren die erforderlichen Nivellirinstrumente zu überanworten sind, wuisten, mit Einschluß des zur Sicherstellung der erlanglen Resultale derlichen Rückwärks.Nivellirung: a) bei ron günstigem W* . hen, nicht moorigen Boden und sreiet übersehbarer Fläche und wenn nur eine Schlußanzeige des Resultals, mit, bin #ohne Grund- nnd Piosiltlk, in liefeiniil Iiiejel0LLö b) bei ungünstigem midp . in Walbungen, in sehr bergigen Eegenden, selsigen Bergabhängen, rlrts und wovon ebenfalls nur eine Angeige des Resultats eingureichen in. für je 10 br. Länge | „ll ele len