238 — 2 15 16 17 * für mz Seb und d u e m Fall z8 i Falle 7e b auf je n Der RKiß ist 1 teewöhnih in 2 Erempiaren eingureichen. Hierüber ren C. dar die im Vorstehenden W, speciell austefühen. Geschäfte, z. B. die Theilnahme an Terminen, bei Werlochsleinungen, bei Regulirung von Grubenfeldern, für die Freislen von · üebalchn, speclelle Aufnahme oder Copirung von Tagesituationen, 5entigung flacher Risse und dergl., zu acht vollen Arbeitsstunden gerechnet, nach bergamtlichem Ermessen 2 T hir. bis Für Abschrist des Winkelbuchs, für jedes B Für dergl., nach Länge und Suie in- für jetes Bl ali An Wi“mueZ Auslösung in Fälle o die Markscheiderarbeit an einem. „ vom Wohnort des Markscheiders # ene Meile entsernten Orle vorzunehmen An Forlkommen auf die Entsernung von einer Mierlelslunde dis mitl einer Meile und *il bei eintägigen ExpH ebilionen einschließlich der Rückfahrt 10 ene bie Monlsheide erzüge zu dem Zwecke enichtet werden, raus ein Anhalten für Getzikbomahergel abzuleiten, hat Manschide 2 Ausrechnung, rißliche Construclion und histche Aussellng solchen Anhaltens elwas welter nicht zu empsangen, indem diese Arbeilen durch die obigen Ge- bührensähe mit gekroffen sind. Anm. 2) Durch vorstehende Sätze ist nicht ausgeschlossen, daß mit dem Markscheider 4r Em Rißcopirungen, Rißzusammen= stellungen, nach Besinden über ganze Nelertheile und der- gleichen, im Uoraus ein Accorb nach crmäßigten Säten abge- schlossen werden kann. —- 1 i 1 l l Z- ...s2 – 3 1— 1 S#mn