Gesetzsammlung Fuͤrstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 1) Winlsterlal-Bekanntmachung vom 17. Ollober 1871, elnen Nachtrag zur Versügung vom 5. Gebruar 1870 wegen Zusammensetzung des Elchamis in Gera betressend. Untker Bezugnahme auf unsere Versügung vom 5. Februar 1870 bringen wir bierdurch zu öffentlicher Kenmniß, daß durch höchste Enrschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten die Zusammensehung des hiesigen Eichamtes insofern eine Modiftcation er- fahren hat, als zum Vorstande desselben an Stelle der für die Folge von der Theilnahme an den eichamtlichen Geschäften enibundenen Mitglieder des Hauvtsteneramtes der Vorstand des Katasterbureaus bestellt worden ist. Gera, am 17. Okkober 1871. Fürstliches Ministerium. v. Harbon. Semmel. 2) Minkstertal-Bekanntmachung vom 23. Oktober 1871, die Bewilllzungen für die Hlnterbliebenen der Milltals p#ersonen betreffend. Zu Ausführung des in dem Reichsgesegbla#t Nr. 31 veröffentlichten Gesehes vom 27. Juni d. J., „belreffend die Pensionirung und Versorgung der Militairpersonen des Reichs- heeres und der Kaiserlichen Marine sowie die Bewilligungen für die Hinter- bliebenen solcher Personen“ machen wir in Abänderung und Ergänzung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1871 (Ges.-S. Bd. XVI. S. 291) mit Rücksicht auf die Königlich Preußischer Seis ge- troffenen Bestimmungen Folgendes bekannt: Ausgezeben den 1. November 1871. 72