Gesetzsammlung Fürstentum Reuß jüngerer Linie. NO. 747. Inhalt: Minisierial· Verordnung zur Ausführung des Reichgesebes und der Bundesratsverordnung ũber den Verlehr mit Kraftfahrzeugen. Ministerial-Perordnung vom 16. März 1910 zur Ausführung des Reichsgesetzes Über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 (Reichsgesehbl. 437) und der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichs- gesetzbl. 389). 1 Unter „Polizeibehörde“ ist im Sinne der Bundesratsverordnung das Fürstliche Landratsamt, für den Bezirk der Stadtgemeinde Gera der Stadtrat zu Gera zu verstehen. Unter „höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der Bundesratsverordumng ist ebenfalls das Fürstliche Landratsamt bezw. der Stadtrat zu Gera zu ver- stehen. Nur im Sinne des § 5 Abs. 2 und Abs. 3 sowie der Anlage B. I. 4 der Bundesratsverordnung ist als „höhere Verwaltungsbehörde“ das Firstliche Ministerium, Abteilung für das Innerc, zu verstehen. Auegegeben am 23. März 1910.