17 Der Feldmesser hat dabei zu berilcksichtigen, daß bei der späteren Revision seiner Arbeiten nur die in der Beilage A angegebenen Flächendifferenzen außer g Berücksichtigung gelassen werden. Einc besondere Krokierung der einzelnen Flächen in das Manual hat nur da zu erfolgen, wo die Unregelmäßigkeit oder Kleinheit der Figur, welche zu berechnen ist, dies notwendig erscheinen läßt. Außerdem genügt die Verweisung auf die Berechnungskarte. Die Zerlegung der Flurstücke in die einzelnen Berechnungsfiguren hat auf der Berechnungskarte durch entweder mit hartem Bleistift oder mit blasser Tusche gezogene Linien zu geschehen. Die Berechnungsfiguren selbst sind mit kleinen lateinischen oder deutschen Buchstaben in alphabetischer Ordnung zu bezeichnen. Die gemessenen Längen sind unter Vermeidung aller anderen Ausdrücke (z. B. Dezimeter, Dekameter) in den Berechnungen nur nach Metern und Meter- bruchteilen anzusetzen, letztere aber von der vollen Meterzahl durch den Dezimal- strich zu trennen. Hat eine gemessene Fläche behufs der Ermittelung ihres Flächeninhaltes in mehrere Berechnungsfiguren zerlegt werden müssen, so sind die Flächeninhalte der einzelnen Figuren zunächst ebenfalls nur in Qundratinetern und deren Bruch- teilen auszuwerfen und die nötigen Abrundungen erst nach Aufrechnung des Ge- samtflächeninhaltes aus den Einzelbeträgen vorzunehmen. Ist die Summe der Quadratmeter eine solche, welche durch 10 ohne Rest nicht geteilt werden kann, so ist eine Abrundung derselben in ein volles Zehntel des Ares vorzunehmen. Diese Abrundung ist dergestalt zu bewirken, daß 1, 2, 3, 4 Quadratmeter unberlücksichtigt bleiben, 5, 6, 7, 8, 9 Quadratmeter dagegen als volles Zehntel des Ares in Ansatz kommen, z. B. also 52 m = 0,5 a, 56 dm = 0, u. Das Flächenregister hat die vermessenen Flurstücke in Tabellenform der- gestalt aufzuführen, daß aus den einzelnen Spalten desselben die bisherige Nummer des Flurbuchs, der Name des Besitzers, die Summe der Fläche und was von dieser Fläche auf die einzelnen Benutzungs= und Kulturarten (Gebäude und Hofraum, Garten, Wiese, Lehde, Feld, Holz, Teiche und Gräben, Wege) zu rechnen ist, erhellt. Die einzelnen Flurstücke sind in das Register in der Reihenfolge der Flurbuchsnummern einzutragen. ## O. S#r