99 § 7. Die §§ 2, 3 und 6 gegenwärtigen Gesetzes treten sofort, die übrigen Paragraphen mit dem 1. April 1911 in Kraft. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels. Schloß Osterstein, den 7. Mai 1910. L. S. Heinrich XXVII. v. Hinüber. K. Graesel. Ruckdeschel.