109 Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie. Nr. 758. Inhalt: Minislerialverordnung, Abänderung des Negulalivs über die Einrichtung der Flurbücher usw. vom 13. November 1855 bekreisend. Ministerial-Verordnung vom 29. Juni 1910, Abänderung des Regulatiovs über die Einrichtung der Flurbücher usw. vom 13. November 1855 betreffend. Mit Höchster Genehmigung wird folgendes verordnct: Der § 24 des Regulativs, die Einrichtung der Flurbücher, der Grund- steuerkataster und der Besitzstandsverzeichnisse, sowie das Nachtragen der Ver- änderungen betreffend, vom 13. November 1855, Gesetzsammlung Band X S. 434, erhält folgende Fussung: Bei vorkommenden Veränderungen müssen die Besitzstands- verzeichnisse bei den Gerichtsbehörden bezüglich der Katasterbehörde vorgelegt werden. Können die Inhaber die Besitzstandsverzeichnisse nicht auffinden oder haben sie solche verloren, so haben sie dieses an- zuzeigen, die Ausstellung eines Duplikates zu brantragen und sich dazu zu verpflichten, daß sie im Falle des Wiederauffindens der Originale solche sofort an die Katasterbehörde abgeben werden. Ausgegeben am 13. Juli 1910.